Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Interkulturelle Öffnung

Interkulturelle Öffnung

Die Interkulturelle Öffnung eines Unternehmens/einer Organisation/eines Projekts hängt von vielen Umständen ab. Hierzu zählen Motivation, Zeit, Wissen, Geld und Personal. Es ist nicht immer einfach interkulturell offen zu sein. Dennoch trägt jeder Beitrag zu mehr Teilhabe bei. Auch kann die gelebte Vielfalt zu neuen Ideen und Innovationen verhelfen. Diese neun Praxistipps helfen Ihnen dabei, Inspiration zu finden, wie Sie Ihr Unternehmen, Ihre Organisation oder ihr Projekt offener machen. Auch wenn Sie nur einen Punkt erfüllen können, ist dies ein wertvoller Beitrag:

    1) Analysieren Sie die Ressourcen Ihrer Mitarbeiter:innen/Teilnehmer:innen.
    Über welches kulturelle Wissen verfügen die Beteiligten neben ihrem Fachwissen? Kann dieses genutzt werden, um neue Zielgruppen zu erreichen?

    2) Treten Sie mehrsprachig auf.
    Ist bspw. Ihre Website auch auf Englisch aufzurufen? Wer spricht welche Sprachen?

    Idee: Auf Tür- und Namensschilder können kleine Flaggen zu den jeweils gesprochenen Sprachen gedruckt werden.

    3) Beteiligen Sie zugewanderte Personen und deren Nachkommen.
    Sind Personen unterschiedlicher Herkunft angestellt/beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Wie wären solche zu gewinnen?

    4) Übergeben Sie eine Leitungsposition Menschen mit internationaler Herkunft.
    Verantwortung ist eine Form der Beteiligung: Übergeben Sie diese auch an Personen, die eine Migrationsgeschichte haben.

    5) Formulieren Sie Ihre offene Haltung schriftlich aus.
    Worin sehen Sie ihren individuellen Beitrag zur Interkulturellen Öffnung? Bennen Sie ihn.

    Beispiel: „Wir sind ein modernes Unternehmen, das sich für Vielfalt ausspricht. Wir haben Mitarbeiter:innen und Kund:innen unterschiedlicher Herkunft und profitieren dadurch sehr.“ „Mit unserem gemeinnützigen Projekt wollen wir alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, erreichen.“

    6) Sprechen Sie mit allen Beteiligten.
    Fragen, die Ihnen dabei helfen können: „Wie geht es Ihnen im Arbeitsalltag / im Projekt, etc.? Werden Personen benachteiligt? Wenn ja, warum? Können Sie konkrete Beispiele benennen? Welche Gefühle haben Sie im Arbeitsalltag/ im Projekt?

    Achtung: Hier können sensible Themen auftreten. Manchmal fehlt auch der Mut, Schwierigkeiten offen zu benennen. Anonyme Fragebögen können hier unterstützen. Geäußerte Probleme sollten in jedem Fall ernstgenommen werden.

    7) Beziehen Sie Position.
    Es wurde etwas Diskriminierendes gesagt? Dann sprechen Sie dies offen aus und erklären Sie, warum das Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation oder Ihrem Projekt schadet.

    Wichtig: Oft führt Unwissenheit zu unbedachten Aussagen. Nicht immer steckt böse Absicht dahinter. Klären Sie in erster Linie auf und motivieren Sie zu einem Perspektivwechsel. Machen Sie Themen sichtbar.

    8) Organisieren Sie Veranstaltungen mit einem Buffet, das allen Beteiligten etwas bietet.
    Wissen Sie wirklich, wer was isst? Beugen Sie einfach vor. Kennzeichnen Sie beispielsweise Lebensmittel mit Schweinefleisch und Gelatine. Bieten Sie Alternativen wie ein vegetarisches und ein veganes Gericht an.

    9) Lassen Sie sich von Expert:innen (mit Migrationsgeschichte) schulen und beraten.
    Hatten Sie und alle anderen Beteiligten schon einmal ein Training für Interkulturelle Kompetenz? Bereits eine Schulung kann dabei helfen, zukünftig einen noch besseren Perspektivwechsel zu ermöglichen. Im Idealfall haben der:die Trainer:in selbst eine Migrationsgeschichte.

    Antidiskriminierung

    Einwander:innen wie auch ihre Nachkommen erfahren in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft leider auch heute noch z. T. Diskriminierung. Deshalb setzen wir uns mit den Ansätzen und Vorschlägen von PoC (People of Colour) auseinander. Wir versuchen diese bei unserer Arbeit anzuwenden oder beispielsweise auf dieser Seite widerzugeben. Bei Diskriminierung handelt es sich um eine Benachteiligung. Diese kann bewusst oder unbewusst sein, offensichtlich oder verdeckt anderen gegenüber erfolgen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Ein Grund kann beispielsweise ein Stereotyp gegenüber einer Personengruppe sein. Auch auf den ersten Blick „positiv“ besetzte Vorstellungen über eine Gruppe können zu einer Benachteiligung führen. (Bsp.: „Schwarze Menschen sind gute Sängerinnen und Tänzer.“ Es handelt sich um eine Verallgemeinerung, die nicht auf alle als Schwarz gelesene Menschen zutrifft und somit nicht ihren tatsächlichen Begabungen und Lebensentwürfen entsprechen muss).

    Diskriminierung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Als Verwaltung sehen wir uns daher in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen und Angebote zu schaffen, die zu mehr Chancengleichheit beitragen. „Checklisten“ wie wir sie hier auf unserer Homepage anbieten, haben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen nur eine kleine Maßnahme von vielen dar. Sie sollen lediglich Impulse liefern, um im persönlichen Alltag und bei der Arbeit mehr Menschen unterschiedlicher Herkunft anzusprechen.

    Impulse für sensibilisiertes Handeln

    • Betroffenen das Wort geben und ihnen zuhören
    • Betroffene ernst nehmen, ihnen nicht gleich widersprechen
    • Betroffenen beistehen (bspw. bei verbalen Angriffen)
    • Klischees und Stereotype offen analysieren und kritisieren
    • eigene Privilegien hinterfragen
    • sich gegenseitig darauf aufmerksam machen, wenn das eigene Verhalten ggf. Personengruppen ausschließt oder abwerten könnte
    • auf die eigene Sprache achten; nicht alle Worte, die früher gesellschaftsfähig waren sind es heute noch
    • mehr nach Gemeinsamkeiten als nach Unterschieden zwischen einander suchen
    • "Ambiguitätstoleranz“ stärken: Andersartigkeit aushalten lernen
    • Schwierigkeiten mit einer Person nicht gleich mit ihrer „Kultur“ begründen
    • rassistische Zeichen/Äußerungen/Inhalte/etc. melden und ggf. zur Anzeige bringen
    Dummy