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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Ausweis- & Passwesen

Ausweise und Pässe beantragen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um den Bereich Ausweis- und Passwesen auf einen Blick.

Auskunfts-Service Personalausweise und Reisepässe

Vor kurzem haben Sie bei uns einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt.

Wir haben Ihren Antrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bundesdruckerei, mit Sitz in Berlin, produziert die Ausweisdokumente für ganz Deutschland. Da die Produktionsdauer unterschiedlich ist und die Lieferzeiten abweichen können, kann bei der Antragstellung leider kein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt werden. Mit dem Auskunftsservice Ausweise bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes online abzufragen.

Über unten stehenden Link werden Sie zur Angabe der Seriennummer, welche Ihnen vom Bürgerbüro mitgeteilt wurde, aufgefordert. Danach wählen Sie noch die Ausweisart aus, geben Ihr Geburtsdatum ein und senden eine Abfrage.

Sie erhalten dann umgehend Auskunft, in welchem Produktionsstadium sich Ihr Ausweisdokument befindet.

Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie auch telefonisch unter Telefonnummer: 0700 287934730700 abfragen – geben Sie Ihre Ausweise- bzw. Passnummer sowie Ihr Geburtsdatum ein.

Personalausweis

Wo wird der Personalausweis beantragt?

Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich. Eine Antragstellung ist im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und bei den jeweiligen Ortsverwaltungen möglich.

Was wird benötigt?

  • bisheriger Personalausweis
  • oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (z.B.: Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) (kein Führerschein/ Versicherungskarte)
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt

Wichtig:

Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Einzelfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen, Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit usw.). Wir bitten um Verständnis, dass hierfür meist eine erneute Vorsprache nötig ist.

Kosten und Gültigkeit?

  • Unter 24 Jahren: 22,80 €, Gültigkeit: 6 Jahre
  • Ab 24 Jahren: 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre

Welche Funktionen hat der neue Personalausweis?

Für wen gilt die Ausweispflicht?

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.

Wann erhalte ich meinen Personalausweis? Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  • Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellungsdauer liegt zwischen 4 und 6 Wochen
  • Bevor Sie den Ausweis bei uns abholen können, erhalten Sie einen Brief der Bundesdruckerei sowie eine E-Mail, SMS oder einen Brief direkt von uns
  • Brief der Bundesdruckerei: Pin-Brief mit Transport-PIN, Entsperrnummer PUK und Sperrkennwort
  • SMS/E-Mail/Brief: Abholnachricht
  • Auf der Abholnachricht ist eine Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Dritten zur Abholung des Ausweises abgedruckt. Diese Vollmacht enthält bereits Erklärungen, die Sie bei der Abholung abgeben müssen. Sollten Sie eine Person zur Abholung Ihres Ausweisdokuments beauftragen, sollten Sie diese Erklärungen bereits ausgefüllt haben, da sonst der Ausweis nicht ausgehändigt werden darf. Bei den Erklärungen handelt es sich um eine Bestätigung über den Erhalt des PIN-Briefs und über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Auch Sorgeberechtigte benötigen zur Abholung vom Ausweisinhaber/von der Ausweisinhaberin eine entsprechende Vollmacht, wenn er/sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat.
  • Der Personalausweis kann nicht auf dem Postweg zugesandt werden.

Reisepass

Was wird benötigt?

  • Ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr), biometrietaugliches Lichtbild
  • Alter Reisepass oder Personalausweis, oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (Geburtsurkunde)

Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):

  • 32-seitiger Reisepass: 37,50 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
  • 48-seitiger Reisepass: 59,50 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 69,50 €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 91,50 €

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):

  • 32-seitiger Reisepass: 70,00 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
  • 48-seitiger Reisepass: 92,00 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 102,00 €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 124,00 €

Sonstiges:

  • Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein. Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.

Ausweisdokumente für im Ausland lebende Deutsche

Personalausweis und Reisepass für im Ausland lebende Deutsche

Für im Ausland lebende Deutsche ist das Deutsche Konsulat im jeweiligen Ausland für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses zuständig. Die Stadt Bad Waldsee kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Personalausweis/Reisepass ausstellen. Die zuständige Deutsche Botschaft muss allerdings hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Wichtig: Für die Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Bürgerbüro Bad Waldsee auf.

Was wird benötigt?

  • Ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr), biometrietaugliches Lichtbild
  • Bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass oder Personalausweis (Bzw. Amtliche Verlustanzeige über das Ausweisdokument)
  • Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung (nicht bei EU-Bürger)
  • Aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Bei verheirateten oder geschiedenen Antragstellern: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung über die Namensführung (In Deutschland ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern im Ausland und die Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz zuständig)
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Meldebehörde

In bestimmten Fällen:

  • Erklärung mit Nennung des wichtigen Grundes, weshalb der Personalausweis/Reisepass nicht auf der Deutschen Botschaft beantragt werden kann

Ist der Antragsteller unter 18 Jahren, benötigen wir zusätzlich:

  • Persönliche Vorsprache mindestens eines sorgeberechtigten Elternteiles und des Kindes
  • Reisepässe/Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Ausländerausweise oder Wohnsitzbescheinigungen des Kindes und der Eltern
  • Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung der Eltern

Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):

  • Personalausweis: 52,80 €
  • Reisepass: 75,00 €
  • Expressreisepass: 107,00 €

Antragstellung über dem 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):

  • Personalausweis: 67,00 €
  • Reisepass: 140,00 €
  • Expressreisepass: 172,00 €

Sonstiges:

  • Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.

eID-Ausweis für EU-Bürger/innen

Was ist ein eID-Ausweis?

eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Ausweis) mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen

Wo wird der eID-Ausweis beantragt?

Die Beantragung eines eID Ausweises ist im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und bei den jeweiligen Ortsverwaltungen möglich wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Was wird benötigt?

  • Bürger/in der Europäischen Union oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
  • Ein gültiges Identitätsdokument des Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)
  • Hauptwohnsitz bei der antragstellenden Behörde
  • 16 Jahre alt

Kosten und Gültigkeit?

  • 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
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