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Neues aus Bad Waldsee

Naturschutzarbeit der Großen Kreisstadt Bad Waldsee

Erstelldatum13.06.2024

Seit drei Wochen sind in den Kiesgruben Hittelkofen und Michelwinnaden wieder die Schafe und Ziegen von Fabian Bauer im Einsatz, um bis September die Vegetation in bestimmten Bereichen niedrig zu halten. Diese Maßnahme ist Teil der Naturschutzarbeit der Stadt Bad Waldsee und zielt darauf ab, besondere Lebensräume zu schaffen und zu erhalten.

Durch die Beweidung werden Lebensräume für seltene Amphibien wie die Gelbbauchunke, den Kammmolch, Laub- und Grünfrösche geschaffen. Die Kombination und Erhaltung dieser besonderen Lebensräume ist von großer Bedeutung. Die Beweidung mit Schafen zielt auf die Erhaltung von Magerrasen ab, die von vielen Schmetterlingen aufgesucht werden. Ergänzt durch Wasser, bieten diese Flächen auch Amphibien einen geeigneten Lebensraum. Besonders wertvoll wird das Biotop, wenn fließendes Hangwasser und Rohböden integriert werden. Die Ränder der Biotope, wie in Hittelkofen, sind oft von Rosen- und Schlehengestrüpp umrahmt, was wiederum vielen Vögeln, darunter der seltene Neuntöter, Lebensraum bietet.

In der Nähe der Kiesgrube zeigt die Buntbrache derzeit ihre volle Blütenpracht. Diese Fläche zieht viele Insekten an, darunter auch besondere Spinnen und sogar eine Ringelnatter wurde dort schon gesichtet. Diese vielfältigen Biotope sind von großer ökologischer Bedeutung und ihre Erhaltung ist ein Schwerpunkt der Naturschutzarbeit der Stadt Bad Waldsee. Ohne diese Bemühungen würden diese Flächen mittelfristig verwalden und nur wenige Sonderstandorte (zu nass, zu trocken) würden bestehen bleiben.

Die Stadt Bad Waldsee bittet die Bevölkerung, dieses Engagement zu unterstützen und zu respektieren. Das bedeutet, dass die Umzäunung der Schafe nicht geöffnet, den Tieren kein mitgebrachtes Futter gegeben und die Blumen der angelegten Buntbrachen und Wildbienenwiesen nicht gepflückt werden sollten.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass fast alle Amphibien, Reptilien und Insekten in diesen Biotopen dem strengen Artenschutzgesetz unterliegen. Sie dürfen nicht gefangen oder mitgenommen werden (z. B. Kaulquappen für den Gartenteich). Ebenso ist es streng verboten, Arten wie Goldfische oder Schildkröten dort auszusetzen. Das Betreten der Biotope sollte unterlassen werden, um die Zielsetzung nicht zu stören.

Text und Fotos: Stadtförster Martin Nuber

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